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Pflegegrade 1–5 in Stuttgart

Pflegegrade 1–5 in Stuttgart – Einstufung, Geldleistungen und Sachleistungen der Pflegekasse

Eine umfassende und verständliche Aufklärung über die Pflegegrade 1–5 in Stuttgart ist für Pflegebedürftige, Senioren sowie pflegende Angehörige der Grundstein, um sämtliche zustehenden finanziellen und sachlichen Hilfen der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) vollumfänglich auszuschöpfen. Wenn im Alter, nach einer schweren Erkrankung oder aufgrund eines Unfalls die körperliche, kognitive oder psychische Selbstständigkeit nachlässt, wirft dies meist viele Fragen auf: Welcher Pflegegrad steht mir zu? Wie hoch sind die monatlichen Sachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst in Stuttgart? Und wie läuft die MDK-Begutachtung ab?

Als staatlich zugelassener ambulanter Fachpflegedienst ist Almina Care Ihr erfahrener Ansprechpartner in allen Fragen rund um die Pflegegrade 1–5 Stuttgart. Unser geschultes Beratungsteam begleitet Sie Schritt für Schritt durch das gesamte Verfahren – von der ersten formlosen Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse über die gezielte Vorbereitung auf den Hausbesuch des Medizinischen Dienstes (MD) bis hin zur optimalen Kombination von Pflegesachleistungen, Entlastungsbeträgen und Verhinderungspflege. Unabhängig davon, ob Sie eine geringe Beeinträchtigung (Pflegegrad 1) oder eine schwerstbeeinträchtigte Selbstständigkeit (Pflegegrad 5) aufweisen: Wir stellen sicher, dass Sie im Stuttgarter Stadtgebiet genau die Hilfe erhalten, die Ihnen gesetzlich zusteht.

Erfahren Sie mehr über unsere konkreten Pflegeangebote auf unseren Spezialseiten zur ambulanten Pflege in Stuttgart, der Pflege zu Hause Stuttgart, der qualifizierten Pflege zu Hause sowie der Patienteninfo.

Wie werden die Pflegegrade 1 bis 5 ermittelt? Das NBA-System

Seit der Pflegereform wird der Pflegebedarf nicht mehr in Minuten gemessen, sondern anhand des Grades der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Der Medizinische Dienst (MD) oder Medicproof (bei Privatversicherten) bewertet dies bei einem persönlichen Hausbesuch in Ihrer Stuttgarter Wohnung anhand des **Neuen Begutachtungsinstruments (NBA)**.

Dabei werden insgesamt **6 Lebensbereiche (Module)** begutachtet und mit unterschiedlicher Gewichtung zu einem Gesamtpunktwert (0 bis 100 Punkte) verrechnet:

  1. Mobilität (Gewichtung 10 %): Körperhaltung, Positionswechsel im Bett, Fortbewegen innerhalb der Wohnung, Treppensteigen.
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Gewichtung 15 %*): Orientierung zu Ort und Zeit, Gedächtnis, Verstehen von Sachverhalten, Entscheiden im Alltag.
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (Gewichtung 15 %*): Unruhe in der Nacht, Ängste, Wahnvorstellungen, Abwehrverhalten bei Pflegemaßnahmen. *(Hinweis: Von Modul 2 und 3 fließt nur der höher bewertete Bereich in die Gesamtwertung ein).*
  4. Selbstversorgung (Gewichtung 40 %): Körperpflege (Waschen, Duschen), An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Benutzen der Toilette.
  5. Bewältigung von / Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen (Gewichtung 20 %): Medikamenteneinnahme, Wundversorgung, Verbandswechsel, Arztbesuche.
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (Gewichtung 15 %): Tagesablauf gestalten, Kontakte pflegen, Zukunftsplanung.

Übersicht der Pflegegrade 1–5: Punkte, Leistungen und Budgets

Je nach erreichter Punktzahl erfolgt die Zuordnung zu einem der fünf Pflegegrade. In der folgenden Detailübersicht sehen Sie die aktuellen Leistungsbeträge für ambulante Pflegedienste (Pflegesachleistungen) und Pflegegeld:

Pflegegrad Erforderliche Punkte (NBA) Pflegesachleistung (Pflegedienst / Mon.) Pflegegeld (Angehörige / Mon.) Entlastungsbetrag (Monatlich)
Pflegegrad 1 12,5 bis unter 27 Punkte (Geringe Beeinträchtigung) Kein direkter Sachleistungsanspruch Kein Pflegegeld 125 € / Mon. (z. B. für Haushaltshilfe)
Pflegegrad 2 27 bis unter 47,5 Punkte (Erhebliche Beeinträchtigung) 761 € / Monat 332 € / Monat 125 € / Monat
Pflegegrad 3 47,5 bis unter 70 Punkte (Schwere Beeinträchtigung) 1.432 € / Monat 573 € / Monat 125 € / Monat
Pflegegrad 4 70 bis unter 90 Punkte (Schwerste Beeinträchtigung) 1.778 € / Monat 765 € / Monat 125 € / Monat
Pflegegrad 5 90 bis 100 Punkte (Schwerste Beeinträchtigung mit bes. Anforderungen) 2.200 € / Monat 947 € / Monat 125 € / Monat

Die Anforderungen der Pflegegrade 1 bis 5 im Alltag

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung

Liegt vor, wenn Senioren im Alltag leichte Unterstützung benötigen (z. B. Beim Treppensteigen oder im Haushalt). Steht Ihnen ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 € für Haushaltshilfen sowie 40 € für Pflegehilfsmittel zu.

Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung

Häufig bei beginnender Demenz oder körperlichen Gebrechen. Sie erhalten monatlich 761 € Pflegesachleistung für den ambulanten Pflegedienst Almina Care oder 332 € Pflegegeld bei Versorgung durch Angehörige.

Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung

Erfordert mehrmals täglich Unterstützung bei Grundpflege und Mobilität. Hier übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.432 € monatlich für Pflegedienstleistungen.

Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung

Die betroffene Person ist rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen. Das Sachleistungsbudget beträgt 1.778 € pro Monat.

Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Für Menschen mit intensivmedizinischem Versorgungsbedarf, Wachkoma oder fortgeschrittener Demenz. Das Sachleistungsbudget liegt bei 2.200 € im Monat.

Zusätzliche Kassenbudgets ab Pflegegrad 2

Neben den Pflegesachleistungen für unseren Pflegedienst stehen Ihnen ab Pflegegrad 2 weitere wertvolle Kassenbudgets zu, die Sie miteinander kombinieren können:

  • Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI): Wenn Sie den Pflegedienst Almina Care nur teilweise in Anspruch nehmen, wird das verbleibende Restbudget prozentual als Pflegegeld an Sie ausgezahlt.
  • Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI): Jährlich bis zu 1.612 € zur Vertretung pflegender Angehöriger bei Urlaub oder Krankheit.
  • Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI): Bis zu 1.774 € jährlich für vorübergehende stationäre Pflege nach Klinikaufenthalten.
  • Wohnumfeldverbesserung (§ 40 SGB XI): Bis zu 4.000 € Zuschuss pro Maßnahme für barrierefreie Umbaumaßnahmen (z. B. Duscheinbau).
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Monatl. Bis zu 40 € für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen.

Weitere Details zur medizinischen Versorgung finden Sie unter Behandlungspflege nach SGB V in Stuttgart, Grundpflege nach SGB XI in Stuttgart sowie Hilfe im Haushalt Stuttgart.

In 4 Schritten zum passenden Pflegegrad in Stuttgart

So begleiten wir Sie unbürokratisch durch den gesamten Antragsprozess:

1. Antragstellung bei der Pflegekasse: Sie oder eine bevollmächtigte Person stellen formlos (telefonisch oder schriftlich) einen Antrag auf Einstufung bei Ihrer Pflegekasse.
2. Vorbereitung mit Almina Care: Wir besuchen Sie zu Hause in Stuttgart, führen eine Pflegediagnose durch und helfen beim Führen eines Pflegetagebuchs für die Gutachter.
3. MDK-Begutachtung vor Ort: Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes besucht Sie. Auf Wunsch ist eine Pflegekraft von Almina Care beim Termin anwesend.
4. Bescheid & Leistungsstart: Nach Erhalt des Pflegegradbescheids rechnen wir die Pflegedienstleistungen direkt mit Ihrer Kasse ab. Bei Ablehnung unterstützen wir Sie beim Widerspruch.

Warum Almina Care Ihr Experte für Pflegegrade 1–5 in Stuttgart ist

  • Kostenfreie Pflegegrad-Beratung: Neutral, transparent und individuell auf Ihre Lebenssituation abgestimmt.
  • Erfahrene MDK-Begleitung: Höhere Erfolgschancen bei der Begutachtung durch professionelle Pflegedokumentation.
  • Bezugspflege-Prinzip: Feste Pflegedienst-Teams garantieren Pünktlichkeit, Vertrautheit und Kontinuität.
  • Alles aus einer Hand: Grundpflege, Behandlungspflege, Betreuung und Haushaltshilfe nahtlos vereint.
  • Spezialwissen bei Widersprüchen: Wir helfen Ihnen, wenn ein Pflegegrad zu niedrig eingestuft oder abgelehnt wurde.

Erfahren Sie mehr über unsere Philosophie der Herzlichkeit unter Pflege mit Herz Stuttgart und Alternativen zum Seniorenheim unter Pflege zum Pflegeheim in Stuttgart.

Pflegegrad-Beratung in allen Stadtteilen von Stuttgart

Unser ambulanter Pflegedienst bietet seine Beratung zu den Pflegegraden 1–5 flächendeckend im gesamten Stadtgebiet der Landeshauptstadt Stuttgart sowie im näheren Umland an. Wir versorgen Klienten unter anderem in:

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Möchten Sie einen Pflegegrad beantragen, eine Höherstufung erwirken oder wissen, welche Budgets Ihnen in Stuttgart zustehen?

Rufen Sie das Fachteam von Almina Care direkt an unter 0711 88 78 41 41 oder nutzen Sie unser Online-Kontaktformular. Wir nehmen uns gerne Zeit für ein persönliches, kostenfreies Erstgespräch!

Almina Care – Ihre verlässlichen Experten für Pflegegrade 1–5, Kassenanträge und häusliche Betreuung in Stuttgart.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu den Pflegegraden 1–5 in Stuttgart

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?

Pflegegeld wird direkt an den Pflegebedürftigen überwiesen, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Pflegesachleistungen sind Budgets, die direkt von einem Pflegedienst wie Almina Care mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Kann man Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?

Ja. Über die Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) können Sie Pflegediensteinsätze nutzen und erhalten das verbleibende Restbudget anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.

Wie lange dauert die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst?

Der Gutachterbesuch zu Hause dauert in der Regel etwa 45 bis 60 Minuten. Die Pflegekasse ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 25 Arbeitstagen einen Bescheid zu erteilen.

Was tun, wenn der Antrag auf Pflegegrad abgelehnt wurde?

Sie können innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Almina Care unterstützt Sie bei der fachlichen Begründung des Widerspruchs.

In welchen Stuttgarter Stadtteilen bietet Almina Care Pflegegrad-Beratung an?

Wir bieten unsere Erstberatung und Pflegedienstleistungen flächendeckend im gesamten Stadtgebiet von Stuttgart sowie in den angrenzenden Filder-Gemeinden an.

Ambulanter Pflegedienst in Stuttgart – Almina Care

Patrick da Silva

Pflegedienstleitung

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